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Beibehaltung der deutschen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù bei US-Einbürgerung

Das Wichtigste zuerst:
Das Gesetz zur Modernisierung des ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ùsgesetzes (StARModG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Seitdem wird keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù bei Annahme der US-amerikanischen oder einer anderen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù auf Antrag zu vermeiden. Eine Informierung deutscher Behörden ist ebenso nicht notwendig.
Achtung: Dies gilt erst seit Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024.
Bis dahin galt weiterhin die vorherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù nur mit Beibehaltungsgenehmigung. Das StARModG gilt nicht rückwirkend. Ein unter der alten Regelung erfolgter Verlust der deutschen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù bleibt somit bestehen.
Wichtiger Hinweis: Wer durch Geburt in den USA die US-³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù erworben hat, besitzt automatisch beide ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ùen.
Verbindliche Informationen zum Einbürgerungsverfahren in den USA erhalten Sie ausschließlich bei den Dienststellen der (USCIS).
Hinweis für deutsche Staatsangehörige auf Bermuda:
Beim sogenannten „Bermuda-Status“ handelt es sich aus deutscher Sicht um keine ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù, sondern lediglich um einen privilegierten Aufenthaltsstatus. Da es sich nicht um die ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù eines souveränen Staates handelt, die der deutschen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù vergleichbar wäre, führte die Annahme des Bermuda-Status nicht zu einem Verlust der deutschen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù. Analog führte auch die Annahme der Zugehörigkeit zu den Britischen Überseeischen Territorien (British Overseas Territories Citizenship, BOTC) nicht zu einem Verlust der deutschen ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù. Eine Beibehaltungsgenehmigung war daher in beiden Fällen nicht erforderlich.
Die BOTC kann jedoch durch Registrierung in die (vollwertige) britische ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù überführt werden. Wenn die Registrierung als britischer Staatsangehöriger oder ein britischer Reisepass beantragt wurden und damit die Überleitung des Bermuda-Status/der BOTC in die (vollwertige) britische ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù, kann hierdurch die deutsche ³§³Ù²¹²¹³Ù²õ²¹²Ô²µ±ð³óö°ù¾±²µ°ì±ð¾±³Ù verloren gegangen sein.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an den Honorarkonsul auf Bermuda oder das zuständige Generalkonsulat New York.