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Selbstbestimmungsgesetz

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Am 21.06.2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag () vom 19.06.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Am 21.06.2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag () vom 19.06.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz ist am 01.11.2024 in Kraft getreten, das heißt, die ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ kann ab dem 01.11.2024 abgegeben werden. Die Anmeldung zur ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ kann bereits ab dem 01.08.2024 abgegeben werden.

Das SBGG ersetzt das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980. Nun kann der eigene Geschlechtseintrag und Vorname anstatt durch gerichtliches Verfahrens durch einfache ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ gegenüber einem deutschen Standesamt geändert werden. Eine Rückänderung ist – außer bei Minderjährigen – frühestens nach einem Jahr möglich.

Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können die ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ gemäß § 2 SBGG i. V. m. § 45b PStG bei einer deutschen Auslandsvertretung abgeben. Sofern Sie nicht in einem deutschen Personenstandsregister eingetragen sind, ist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz zuständig, sonst das .

Wichtig: Die ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ über die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens muss mindestens drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften. Bitte kontaktieren Sie das zuständige Standesamt zwecks Anmeldung der ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ. Eine Formulierungshilfe für die Anmeldung finden Sie hier. Nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt muss die beglaubigte ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ im Zeitraum zwischen drei und sechs Monate nach Anmeldung dem Standesamt vorliegen. Damit die Frist zur Abgabe der ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ gem. § 2 SBGG korrekt berechnet werden kann, sollten Sie sich den Eingang der Anmeldung mit genauem Datum vom Standesamt bestätigen lassen, zum Beispiel per Email.

Das Standesamt erteilt der erklärenden Person auf Wunsch eine Bescheinigung nach § 46 PStV über den geänderten Geschlechtseintrag und Vornamen. Erst nach Vorlage dieser Bescheinigung kann ein Reisepass mit den geänderten Angaben ausgestellt werden. Sie sollten die Ausstellung der Bescheinigung daher unbedingt beantragen.

Sofern Sie bisher nicht in einem deutschen Personenstandsregister eingetragen sind, sollten Sie möglichst zeitgleich mit der ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt nach § 36 PStG beim deutschen Standesamt einreichen. Informationen zur Geburtsbeurkundung finden Sie Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister.

Wenn Sie Ihren Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung einreichen, legen Sie bitte ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie die unten aufgeführten Unterlagen im Original vor. Kopien werden in der Auslandsvertretung gefertigt und an²õ³¦³ó±ô¾±±ðß±ð²Ôd gegen eine Gebühr beglaubigt. Informationen zur Kopienglaubigung finden Sie hier. Die beglaubigte ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ wird durch die zuständige Auslandsvertretung an das zuständige Standesamt übermittelt.
Zum Termin für die persönliche ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ nach § 2 SBGG sind grundsätzlich im Original vorzulegen:

- Ihr Personalausweis bzw. Reisepass,

- Ihre Geburtsurkunde und

- Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde (sofern vorhanden)

Das ·¡°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µsformular für Volljährige finden Sie hier, für Minderjährige über 14 Jahren können Sie dieses Formular nutzen, für Minderjährige unter 14 Jahren dieses Formular.

Bitte nutzen Sie den interaktiven Konsulatsfinder, um herauszufinden, welche der neun deutschen Auslandsvertretungen in den USA für Sie zuständig ist, wie die korrekte Postanschrift der Auslandsvertretung lautet oder ob Sie einen Termin für die Abgabe der Namenserklärung benötigen.

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